... ist das wichtigste landschaftsplanerische Instrument der Gemeinde. Er stellt das Handlungskonzept für den Umgang mit Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplans dar.
Durch die Einarbeitung der Aussagen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan wird eine umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung gewährleistet.
Damit stellt der Landschaftsplan eine wesentliche Planungsgrundlage für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dar.
(Anmerkung: In einigen Bundesländern wie NRW und Thüringen werden die Landschaftspläne nicht von den Gemeinden sondern von den Kreisen aufgestellt und nicht in den Flächennutzungsplan integriert)
... eine fundierte Erhebung und Bewertung der natürlichen Grundlagen:
... ausführliche Recherchen über sämtliche Nutzungen im Planungsgebiet:
... eine in Karte und Text nachvollziehbare Entwicklungskonzeption mit:
... Miteinander zwischen Planer und Gemeinde
d. h. Einbeziehen der Gemeinde, der Nutzer und Bürger in die Planungsarbeit durch Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise - dadurch Förderung der Akzeptanz in der Gemeinde.
... eine anwendungsbezogene Darstellung
die eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufbereitung der Informationen und Planungsaussagen in Karten und Text umfasst.
... die gründliche Vorbereitung der Umsetzung
durch Hinweise auf Förderprogramme und durch das Herausarbeiten von Prioritäten bei den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen.