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Umweltbaubegleitung (UBB) / Ökologische Baubegleitung

Die fachlichen Anforderungen an die Planung und Durchführung von naturschutzfachlichen Maßnahmen waren immer schon hoch. Doch erst in den letzten Jahren, nachdem vermehrt misslungene Maßnahmenumsetzungen bekannt geworden sind, die insbesondere im Bereich des speziellen Artenschutzes auch gravierende rechtliche Konsequenzen haben können, wird bei der Genehmigung von Projekten regelmäßig eine Umweltbaubegleitung beauflagt. Vielfach wird von Auftraggebern auch freiwillig eine umweltfachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung beauftragt.

Die UBB ist vor allem dort sinnvoll und erforderlich, wo spezielle Kenntnisse der Biologie bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie den ökologischen Zusammenhängen in bestimmten Zielbiotopen (z.B. Pflanzengesellschaften) erforderlich sind, um das Maßnahmenziel erreichen zu können. Dies ist regelmäßig bei artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie bei artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) der Fall. Aber auch bei sonstigen Schutz-,  Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen kann sie erforderlich sein.

Die UBB ist nicht mit der Objektüberwachung/Bauüberwachung (BÜ) nach HOAI (z.B. Lph. 8, Leistungsbild Freianlagen) gleichzusetzen. Die Abgrenzung von der BÜ ist insbesondere bei artenschutzrechtlichen Maßnahmen oftmals schwierig, da die Grenzen zwischen der eher technischen Kontrolle der korrekten und dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Ausführung einer Leistung und der ökologischen Beurteilung der artenschutzrechtlichen Wirksamkeit und der Suche nach Alternativlösungen fließend sein können.

Von großer Bedeutung ist, dass die UBB auch die Implementierung der umweltfachlichen Maßnahmen in den Gesamtzeitplan des Projektes bzw. in den Bauzeitenplan umfasst und deswegen sehr frühzeitig beauftragt werden muss. Insbesondere bei artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird häufig übersehen, dass diese sehr frühzeitig begonnen werden müssen, damit sie bereits fertiggestellt und funktionsfähig sind, bevor der Eingriff beginnt. Vielfach bedeutet das, dass eine Maßnahmenfläche schon mehr als ein Jahr vor Baubeginn hergestellt sein muss, damit sie bis zum Eingriffszeitpunkt entsprechend eingewachsen und aufgewertet ist, um der Zielsetzung zu entsprechen. Auch während der Baumaßnahme sind bestimmte Fristen und Termine (z.B. Bauzeitenfenster) zu beachten.

Der/Die Umweltbaubegleiter/in muss nicht nur sehr gute Kenntnisse der betroffenen Arten- und Lebensräume vorweisen können, sondern die Planungsunterlagen (z.B. artenschutzrechtliche Fachbeiträge, LBP bzw. Ausführungspläne, Planfeststellungsbeschlüsse) intensiv studiert haben und mit dem vorgesehenen Maßnahmentyp vertraut sein. Dennoch werden sich immer wieder auf der Baustelle bzw. im Bauablauf unerwartete Probleme ergeben, die im Sinne des Auftraggebers und unter Wahrung der Genehmigungsauflagen gelöst werden müssen. Hierzu ist eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, Bauunternehmen, anderen beteiligten Planern und Akteuren unbedingt erforderlich.

Ein fachlicher Austausch zwischen den mit der UBB befassten Akteuren (Auftragnehmer, Auftraggeber, Fachbehörden, ggf. auch Naturschutzverbände) wäre sehr hilfreich, um dieses Instrument weiterzuentwickeln und die Planungsbeiträge hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit zu optimieren. Die Rückkopplung mit Naturschutzbehörden ist wichtig, um auch dort die Sensibilität für die Realitäten der Baustellenabläufe zu schärfen und die Anforderungen und Erwartungen an die Fachplanungen zu justieren.

Die Umweltbaubegleitung ist eine sehr anspruchsvolle und vielseitige Leistung und stellt hinsichtlich der Vergütung immer eine Sonderleistung dar, die nicht in den HOAI-Grundleistungen enthalten ist.

Nachfolgend einige Beispiele für die Umweltbaubegleitung durch unser Büro aus den letzten Jahren: