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Faunistische Planungsraumanalyse (FPRA)

Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen durch ein Planvorhaben auf die Fauna sowie den Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt ist ein umfassender Kenntnisstand zur Beurteilung möglicher Betroffenheiten einzelner Arten/Artgruppen durch das Vorhaben erforderlich. Grundlage hierfür ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der gesetzlich geschützten Arten und ihrer Lebensräume.

Ziel der Faunistischen Planungsraumanalyse ist das Festlegen eines projektspezifischen Leistungsbildes mit einem fachlich adäquaten Untersuchungsumfang für faunistische Kartierungen. Dieses kann erst nach Kenntnis des zu erwartenden Artenspektrums, des Lebensraumpotenzials und voraussichtlicher Betroffenheiten durch das Vorhaben definiert werden. Die Auswahl der Untersuchungsmethode erfolgt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, im Rahmen von Verkehrs- und Wasserbauvorhaben z. B. auf Grundlage konkreter Methodenbausteine nach Albrecht et al. 2014 (Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Anhang zu HVA F StB).

Die faunistischen Kartierungen stellen schließlich die Grundlage für die Beurteilung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die Fauna sowie Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt im Rahmen verschiedener Fachprüfungen dar (z. B. saP, FFH-VP, UVS). So z. B. die Prüfung, ob einem Planvorhaben artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen (saP) oder ob es durch ein Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen in einem europaweit geschütztem Natura2000-Gebiet kommen kann (FFH-VP).

Im Folgenden wird die Vorgehensweise bei der Durchführung einer Faunistischen Planungsraumanalyse erläutert.

1. Grundlagen und Inhalte

Im Rahmen der Potenzialabschätzung wird herausgearbeitet, welche Arten/Artengruppen besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz im Projektgebiet zu erwarten sind. Hierzu werden sämtliche verfügbaren faunistischen Informationen zu einem Planungsgebiet zusammengetragen (Datenbankabfragen, Verbreitung der Arten). Daneben erfolgt eine Geländebegehung durch faunistisch versierte Ökologen. Dabei werden relevante Lebensraumstrukturen aufgenommen und das vorhandene Lebensraumpotenzial bewertet. Die anschließende Überlagerung bereits vorliegender Artnachweise, der bekannten Verbreitung der Arten und ihrer Habitatansprüche resultiert in einer Einschätzung des potenziellen Vorkommens von planungsrelevanten Tierarten.

2.  Wirkungsprognose (Relevanzprüfung)

In der sich anschließenden projektspezifischen Wirkungsanalyse werden die Arten/Artgruppen herausgearbeitet, die potenziell von den Wirkungen des Vorhabens betroffen sind. Hierzu werden in einem ersten Schritt die Wirkfaktoren des Vorhabens erarbeitet. Hierbei wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Baubedingte Wirkungen treten während der Bauzeit auf und sind zeitlich begrenzt. Durch die Bautätigkeit kann es z. B. zu optischen Störreizen und Lärmemissionen kommen, die eine Scheuchwirkung für Tiere im Umfeld darstellen können. Zu den anlagenbedingten Wirkungen zählt z. B. eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen und Lebensräume oder auch die Zerschneidung von Lebensräumen. Bei betriebsbedingten Wirkungen handelt es sich z. B. um Lärm- und stoffliche Immissionen oder optische Störungen, die nach Beendigung der Bautätigkeiten als dauerhafte Störungen auf die Umwelt zu betrachten sind.

In einem zweiten Schritt werden die projektspezifischen Wirkungen des Vorhabens mit den potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Arten (Ergebnis der Potenzialabschätzung) überlagert. Es wird analysiert, ob Lebensräume unmittelbar oder mittelbar betroffen sein können, Wanderbeziehungen durchschnitten werden, das Tötungsrisiko erhöht wird oder ob es zu erheblichen Störungen kommen kann.

3.  Festlegen des projektspezifischen Leistungsbilds

Für die vom Vorhaben betroffenen planungsrelevanten Arten/Artengruppen (Ergebnis der Wirkungsprognose) wird jeweils eine konkrete Untersuchungsmethode festgelegt. Im Rahmen von Verkehrs- und Wasserbauvorhaben sind dies konkrete Methodenbausteine aus den Methodenblättern des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FE 02.0332/2011/LRB) „Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit Landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“ (Albrecht et al. 2014, siehe oben), die ausgewählt und auf dessen Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden (Eignungsprüfung). Abschließend werden die artspezifischen Untersuchungsräume abgegrenzt sowie die Kartierungsintensitäten festgelegt (Anzahl von Begehungen, Aufenthaltsdauer pro Flächen- oder Längeneinheit).

In diesem Schritt wird also das projektspezifische Leistungsbild für die faunistischen Kartierungen festgelegt, das abschließend mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen ist. Wenn diese zustimmen, können auf Basis der Faunistischen Planungsraumanalyse die erforderlichen Kartierleistungen ausgeschrieben werden.