Was bedeutet Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene?
- Seit der Neufassung des Baugesetzbuches 1998 kommen den Gemeinden wichtige Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz zu.
So sind bei der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung z.B. verschiedene
umweltschützerische Belange zu berücksichtigen. Dazu gehören:
- die Einbindung der Inhalte von Landschaftsplänen
- die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft
- die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der nach europäischem Recht geschützten Gebiete (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete)
Welche planerischen Instrumente gibt es für die Gemeinde?
- Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, kann die Gemeinde auf folgende Planungen zurückgreifen:
den Landschaftsplan
den Grünordnungsplan Informationen für Gemeinden ohne Landschaftsplan bzw. mit veraltetem Landschaftsplan:
- Seit dem 01.01.2001 ist die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem BauGB verpflichtend anzuwenden, d.h. bei der Änderung oder Neuaufstellung von
Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen sind Aussagen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft zu treffen. Bei Gemeinden, die keinen
Landschaftsplan aufgestellt haben oder deren Landschaftsplan keine Ausweisung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzflächen beinhaltet, besteht daher akuter Handlungsbedarf.
Lesen sie daher weiter unter:
Ausgleichskonzept und Ökokonto
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
UVP-Pflicht für B-Pläne, Screening, Umweltbericht - was ist dran?
- Mit der Verabschiedung des sogenannten Artikelgesetzes zur "Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EU-RL zum
Umweltschutz" im August 2001, in dem eine Reihe von EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden, ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen in deutschen
Gesetzen, Verordnungen etc. Hiervon betroffen sind u.a.das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Bundesimmissionschutzgesetz
(BImSchG), das Baugesetzbuch (BauGB) und das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Die wichtigsten Neuregelungen mit Bezug zur Bauleitplanung lesen sie hier! |