Der Landschaftsplan ... ... ist das wichtigste landschaftsplanerische Instrument der Gemeinde. Er stellt das
Handlungskonzept für den Umgang mit Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplans dar.
Durch die Einarbeitung der Aussagen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan wird eine umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung gewährleistet.
Damit stellt der Landschaftsplan eine wesentliche Planungsgrundlage für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dar. (Anmerkung: In einigen Bundesländern wie NRW und Thüringen werden die
Landschaftspläne nicht von den Gemeinden sondern von den Kreisen aufgestellt und nicht in den Flächennutzungsplan integriert) Wesentliche Bestandteile unserer Landschaftspläne sind ...
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- Geologie und Böden;
- Grund- und Oberflächengewässer;
- Klima und Luft;
- Tier- und Pflanzenwelt;
- Landschaftsbild und Erholungseignung.
... ausführliche Recherchen über sämtliche Nutzungen im Planungsgebiet :
- Wichtige Aspekte der historischen Landschafts- und Siedlungsentwicklung;
- eine Darstellung der aktuellen Situation;
- das Aufzeigen wichtiger Zukunftsperspektiven, z.B. zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
... eine in Karte und Text nachvollziehbare Entwicklungskonzeption mit
- übersichtlichem Ziel- und Maßnahmenkonzept;
- zahlreichen Hinweisen zur Umsetzung;
- Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Besonderen Wert legen wir bei der Erarbeitung von Landschaftsplänen auf ...
d.h. Einbeziehen der Gemeinde, der Nutzer und Bürger in die Planungsarbeit durch Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise - dadurch Förderung der Akzeptanz in der Gemeinde.
... eine anwendungsbezogene Darstellung, die eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufbereitung der Informationen und Planungsaussagen in Karten und Text umfaßt.
... die gründliche Vorbereitung der Umsetzung durch Hinweise auf Förderprogramme und durch das Herausarbeiten von Prioritäten bei den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen.
Mit unserem Landschaftsplan besitzt die Gemeinde schließlich ...
- ein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept für eine umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung
- eine wesentliche Planungsgrundlage
- für den Flächennutzungsplan
- für die Bearbeitung von Bebauungs- und
Grünordnungsplänen
- für die Einrichtung eines
Ökokontos
bzw. die Planung und Verwaltung von Ausgleichsflächen
eine wichtige Hilfe bei Stellungnahmen zu Vorhaben und Eingriffen
einen bedeutenden Beitrag zu Fachplanungen in der Gemeinde, z.B. Erholungs- und Fremdenverkehrsplanung
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