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Landschaftsplan
Grünordnungsplan
Ökokonto
UVPG-BauGB

 

Der Grünordnungsplan ...

 

    ... stellt die Verfeinerung der Aussagen des Landschaftsplanes für einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan dar.

    Durch den Grünordnungsplan erfährt die Gemeinde:

    • Führt der Bauleitplan zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes? Welche Schutzgüter (z.B. Boden, Gewässer, Biotope) sind davon betroffen ?
    • Wie lassen sich die Eingriffe vermeiden oder ihre Auswirkungen vermindern ?
    • Wo ist z.B. eine Eingrünung vordringlich, um ein intaktes Ortsbild zu erhalten?
    • Wie können die negativen Auswirkungen ausgeglichen werden ?

    Wichtig ist, daß der Grünordnungsplan parallel zum Bebauungsplan erstellt wird und die oben genannten Fragestellungen fachkundig und umfassend bearbeitet werden.

    So können Baugebiete im Einklang mit Natur und Landschaft entwickelt, gewachsene Landschafts- und Ortsbilder erhalten werden.

    Damit wird die Lebensqualität in der Gemeinde und die Attraktivität für Erholung und Fremdenverkehr gesichert.

    Hier geht es zu den Referenzen:


Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie hat Auswirkungen
auf das BauGB

Die wichtigsten Neuregelungen mit Bezug zur Bauleitplanung lesen sie hier!

 

Stand:  Mittwoch, 4. Januar 2012
© GFN-Umweltplanung, Landsberger Str. 507, 81241 München
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