1. Gewässerentwicklungskonzept - warum? Die Fließgewässer unserer Landschaft wurden in der Vergangenheit in unterschiedlichem Ausmaß begradigt, ausgebaut, angestaut oder in ihrem Lauf verlegt. Durch den Verlust
natürlicher Strukturen wurde die Funktionsfähigkeit der Gewässer stark eingeschränkt. Mit der Begradigung von Fließgewässern und der Beseitigung gewässerbegleitender Gehölz- und Krautsäume kam es nicht nur zu einer erhöhten Abflussgeschwindigkeit sondern auch zu Einschränkungen der Attraktivität und des
Erholungswertes der Landschaft. Mit der Einschränkung der eigendynamischen Entwicklungsfähigkeit verschlechterten sich auch die Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen. Einer der gravierendsten Folgen ist jedoch die
Zunahme von Hochwasserkatastrophen aufgrund des reduzierten Rückhaltevermögens der Gewässer und ihrer Auen. Im Zuge des prognostizierten Klimawandels ist von einer Verschärfung der Situation auszugehen. Umso wichtiger
ist es, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verbesserung des Retentionsvermögens von Fließgewässern beitragen. Während die Einträge von Schad- und Nährstoffen in
Gewässer aufgrund der verbesserten Umweltgesetzgebung z.B. durch den Bau von Kläranlagen mittlerweile vielerorts deutlich zurückgegangen sind und die chemische und biologische Gewässergüte sich wieder verbessert, ist
bezüglich der Gewässerstruktur, der Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit der Gewässerbetten, der Uferbereiche und -säume sowie der Auen insgesamt noch ein hoher Handlungsbedarf gegeben. Während früher ein Ausbau aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten stattfand, steht heute die Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Förderung der natürlichen Funktionen der
Gewässer im Vordergrund. Die Verpflichtung zur ökologisch orientierten Pflege und nachhaltigen Entwicklung von Gewässern ergibt sich aus den Wasser- und Naturschutzgesetzen, dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und der
Agenda 2010. Verstärkt wird diese Anforderung durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ für alle natürlichen Gewässer fordert. In den letzten
Jahren konnte die chemische Gewässergüte durch Reduktion der Nähr- und Schadstoffbelastung aufgrund der verbesserten Umweltgesetzgebung z.B. durch den Bau von Kläranlagen mittlerweile vielerorts deutlich verbessert
werden. Eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit ist jedoch nur möglich, wenn das Gewässer mit ökologisch funktionsfähigen Strukturen ausgestattet ist. ökologische Aufwertung der Gewässer ist jedoch nur in Verbindung
mit der Ausgestaltung mit Strukturen möglich. Hier bestehen deutliche Defizite und hoher Handlungsbedarf ist gegeben. Vor allem an Gewässern III. Ordnung ist
Handlungsbedarf gegeben. Sie stellen mit etwa 60.000 km von den insgesamt 70.000 km Fließgewässern den überwiegenden Teil des Fließgewässernetzes in Bayern dar. Darüber hinaus sind sie als strukturanreichernde Elemente
für das Landschaftsbild und unter anderem als Vernetzungsband für den Naturhaushalt von hoher Bedeutung. Als Vorfluter unserer Flüsse, die das gesamte Land durchfließen, sind sie maßgebend für ihren Wasserabfluss und
beeinflussen ihre Qualität.Das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) zeigt als gewässerbezogener Fachplan notwendige Maßnahmen auf, um die natürliche Entwicklung der Gewässer zu verbessern und dient als
Grundlage für detaillierte Planungen. Insgesamt ist die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes aus folgenden Gründen notwendig und sinnvoll:
- Vorsorgender Hochwasserschutz z.B. durch Schutz und Vergrößerung von Retentionsräumen
- Erfüllen der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
- Grundlage für die gemeindliche Landschafts- und Erholungsplanung
- Basis für die gezielte Planung der Gewässerunterhaltung
- Voraussetzung für eine Förderungsfähigkeit von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen
- Auffinden von geeigneten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. im Rahmen des gemeindlichen
Ökokontos)
Erhöhung der Lebensqualität in Ortschaften und Verbesserung der Erholungsqualität in der Landschaft
Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensgemeinschaften als Gemeinschaftsaufgabe (Biodiversität, Arten- und Biotopschutz)
Grundlage bei der Erstellung der Maßnahmenprogramme nach WRRL
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